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Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Berechnung, Anforderungen und Förderfähigkeit
Was ist Verfahren B?
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist die technisch präziseste Methode zur Optimierung von Heizungsanlagen. Im Gegensatz zu vereinfachten Verfahren basiert er auf einer raumweisen Heizlastberechnung und einer exakten Ermittlung der erforderlichen Volumenströme. Verfahren B ist heute in vielen Fällen Voraussetzung für die BAFA- und KfW-Förderung und stellt sicher, dass Heizsysteme energieeffizient, normgerecht und dauerhaft stabil betrieben werden.
Unterschiede zwischen Verfahren A und Verfahren B
Der wesentliche Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B liegt im Berechnungsaufwand und in der Genauigkeit der Auslegung. Während Verfahren A mit vereinfachten Annahmen und einer überschlägigen Heizlastabschätzung arbeitet, basiert Verfahren B auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Zusätzlich wird im Verfahren B das Rohrnetz und Heizflächen detaillierter betrachtet, um Druckverluste, Ventileinstellungen und Pumpenparameter genauer zu bestimmen. Dadurch ermöglicht Verfahren B eine präzisere Abstimmung aller Komponenten und bildet die fundiertere Grundlage für einen energetisch optimierten und dauerhaft stabilen Anlagenbetrieb.
Kurz gesagt: Verfahren A arbeitet mit vereinfachten Annahmen und einer überschlägigen Auslegung, während Verfahren B auf einer raumweisen Heizlastberechnung, einer detaillierteren Heizflächenprüfung und der Ermittlung der Druckverluste im Rohrnetz basiert. Dadurch ist Verfahren B deutlich präziser und entspricht dem im GEG ausdrücklich genannten Standard.
Wann ist Verfahren B erforderlich?
In Deutschland ist der hydraulische Abgleich nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber in vielen Fällen technisch sinnvoll und im Förderkontext oft relevant.
Gesetzlich vorgeschrieben nach dem GEG
Wird ein wassergeführtes Heizungssystem neu eingebaut oder aufgestellt, muss es zur Inbetriebnahme hydraulisch abgeglichen werden, wenn sich das Gebäude in einem Bestand mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten befindet. Das regelt § 60c GEG. Dort ist außerdem festgelegt, dass der hydraulische Abgleich mindestens eine raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung und nötigenfalls Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur sowie die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung umfasst. Der Abgleich ist dabei nach Verfahren B der ZVSHK-Fachregel oder nach einem gleichwertigen Verfahren durchzuführen.
Relevant bei Förderungen
Für Förderungen im Rahmen der KfW und BAFA ist der hydraulische Abgleich bei wassergeführten Heizungssystemen eine verbindliche Voraussetzung. Für Förderanträge ab dem 01.01.2023 ist dabei nur noch Verfahren B zulässig. Die Durchführung und Bestätigung des hydraulischen Abgleichs erfolgt über die VdZ-Nachweisformulare, die in Zusammenarbeit mit KfW und BAFA erstellt wurden und für die Beantragung der BEG zu verwenden sind. Damit ist Verfahren B im Förderkontext der maßgebliche Standard für die fachgerechte Durchführung und den erforderlichen Nachweis.
Technisch besonders sinnvoll
Auch wenn keine unmittelbare gesetzliche Pflicht besteht, ist ein hydraulischer Abgleich besonders sinnvoll, wenn Räume ungleichmäßig warm werden, Strömungsgeräusche auftreten, die Pumpenleistung unnötig hoch ist oder die Vorlauftemperatur höher liegt als erforderlich. Das gilt auch nach baulichen oder anlagentechnischen Änderungen, etwa nach Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, Änderungen an Heizflächen, Ventilen oder dem Rohrnetz. Die BAFA nennt im Zusammenhang mit Heizungsoptimierung unter anderem den hydraulischen Abgleich, die Einstellung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie den Einbau geeigneter Heizflächen als förderfähige Optimierungsmaßnahmen.
Besonders wichtig bei Wärmepumpen
Bei Wärmepumpen ist der hydraulische Abgleich besonders zu empfehlen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Wärmepumpen besonders effizient bei möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten und ein hydraulischer Abgleich hilft, die Wärmeverteilung und die Systemtemperaturen entsprechend zu optimieren.
Zusammenfassung
Verfahren B ist insbesondere erforderlich bei:
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BAFA- und KfW-Förderungen im Rahmen der BEG, da für Förderanträge seit dem 01.01.2023 nur noch Verfahren B zulässig ist.
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Maßnahmen der Heizungsoptimierung (HZO), weil auch dort bei Förderung ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B nachzuweisen ist.
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dem Einbau oder der Aufstellung neuer wassergeführter Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten, da § 60c GEG hierfür einen hydraulischen Abgleich verlangt.
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größeren Mehrfamilienhäusern, insbesondere wenn die gesetzlichen Anforderungen des GEG greifen oder ein förderfähiger Nachweis erforderlich ist.
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komplexen Heizungsnetzen und anspruchsvolleren Sanierungen, weil Verfahren B auf einer raumweisen Heizlastberechnung basiert und damit die genauere technische Grundlage bildet.
Ein vereinfachter Abgleich nach Verfahren A reicht in diesen Fällen nicht aus. Verfahren B ist der maßgebliche Standard, wenn ein hydraulischer Abgleich gesetzlich vorgeschrieben, förderrelevant oder technisch besonders präzise auszuführen ist.
Technische Berechnung im Verfahren B
Der hydraulische Abgleich umfasst:
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Raumweise Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831
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Prüfung und gegebenenfalls Optimierung der Heizflächen, insbesondere im Hinblick auf:
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die erforderlichen Vor- und Rücklauftemperaturen
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eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur
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die erforderlichen Volumenströme
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Rohrnetzberechnung zur Ermittlung der erforderlichen Volumenströme und Druckverluste im Heizungsnetz (mehr)
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Einstellung der Thermostatventile
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Optimierung der Pumpenparameter
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die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung
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Bestätigung und Dokumentation des hydraulischen Abgleichs (mehr)
Quellen:
Gebäudeenergiegesetz (GEG), § 60c „Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung“
ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“
Wann ist Verfahren B erforderlich?
Verfahren B ist erforderlich bei:
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BAFA-geförderten Maßnahmen
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KfW-Effizienzhaus-Sanierungen
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Austausch von Wärmeerzeugern
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größeren Mehrfamilienhäusern
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komplexen Heizungsnetzen
Ein vereinfachter Abgleich reicht hier in der Regel nicht aus.
Vorteile des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
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Höhere Energieeffizienz
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Reduzierter Stromverbrauch der Pumpe
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Gleichmäßige Raumtemperaturen
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Vermeidung von Strömungsgeräuschen
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Förderfähigkeit nach BAFA und KfW
Langfristig reduziert sich der Energieverbrauch messbar.
Typische Fehler ohne Verfahren B
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Ohne präzise Berechnung treten häufig auf:
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Überversorgte nahe Heizkörper
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Unterversorgte entfernte Heizflächen
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Unnötig hohe Vorlauftemperaturen
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Erhöhter Verschleiß
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Ineffizienter Betrieb
Wirtschaftlichkeit von Verfahren B
Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B ist zwar mit einem höheren Berechnungs- und Dokumentationsaufwand verbunden als vereinfachte Verfahren, kann sich wirtschaftlich jedoch deutlich auszahlen. Durch die präzise Abstimmung von Heizlast, Volumenströmen, Ventileinstellungen, Pumpenleistung und Vorlauftemperatur wird die Heizungsanlage effizienter betrieben. Das senkt in vielen Fällen den Energieverbrauch und reduziert zugleich den Strombedarf der Umwälzpumpe. Besonders wirtschaftlich ist Verfahren B in größeren Gebäuden, bei ungleichmäßig beheizten Wohnungen, nach Sanierungsmaßnahmen oder beim Einsatz einer Wärmepumpe, da hier Fehlverteilungen und unnötig hohe Systemtemperaturen besonders ins Gewicht fallen. Hinzu kommt, dass Verfahren B in vielen Förderfällen Voraussetzung für den Zuschuss ist und damit auch finanziell relevant wird. Langfristig können sich die zusätzlichen Planungskosten daher durch geringere Betriebs- und Energiekosten sowie einen stabileren und verschleißärmeren Anlagenbetrieb amortisieren. Wer schnell und unkompliziert einschätzen möchte, mit welchen Kosten für den hydraulischen Abgleich zu rechnen ist, kann dafür unseren Kostenrechner für den hydraulischen Abgleich nutzen.
Fazit
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Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B stellt den aktuellen Stand der Technik dar und ist bei förderfähigen Maßnahmen nahezu unverzichtbar.
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Durch eine präzise Berechnung und fachgerechte Einstellung wird die Heizungsanlage dauerhaft effizient betrieben.
Weiterführende Informationen
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Hydraulischer Abgleich im Mehrfamilienhaus
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BAFA-Förderung & hydraulischer Abgleich
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KfW-Förderung & Anforderungen
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